Nachdem
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Am 15. Oktober 2009 erhielt ich per E-Mail folgende Nachricht meines Versicherungsagenten :
" Sehr geehrter Herr XXXXXX.
Ihr Schreiben vom 09.090.2009 hatten wir der Versicherungsgesellschaft zur weiteren Bearbeitung überlassen.
Folgendes teilte uns die AXA nunmehr mit:
„Der Schaden belastet nicht den Vertrag und/oder den Schadenfreiheitsrabatt; der Nachversicherer wird entsprechend informiert“.
Mit freundlichen Grüßen "
Auf der einen Seite war natürlich meine Erleichterung groß, auf der anderen Seite war ich etwas verärgert, warum mir telefonisch nicht entsprechende Auskunft mitgeteilt wurde.
Hätte ich nicht selbst recherchiert und mich schriftlich um Auskunft bemüht, hätte die Versicherung mich wahscheinlich, aus Unwissenheit mancher
Was ist die Quintessenz dieser Geschichte ?
Auch wenn ich nicht sagen kann ob der Käufer jetzt in seinen Prozenten "hochgestuft" wird, würde ich doch gern
Wer sich so verhält hat es nicht besser verdient !
Des Weiteren würde ich nie wieder einen Autoverkauf derart abwickeln.
Auch traue ich ab sofort keiner Versicherung mehr. Ich werde mich bei Problemen nie wieder am Telefon abspeisen lassen, sondern nur noch den schriftlichen Verkehr nutzen.
Und noch ein Tip ! Hört nicht auf das was andere sagen und meinen. Macht Euch selber schlau. Im Internet oder wie in diesem Fall "einfach mal die AGB lesen" !
In diesem Sinne...
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